Praxis für Präventionsmedizin
Stefanie Scheuermann
Untere Brauhausstraße 14
90518 Altdorf bei Nürnberg
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen, insbesondere präventivmedizinische Beratungen, Blutanalysen sowie ärztliche Behandlungen, die in der Praxis von Stefanie Scheuermann erbracht werden. Mit Vereinbarung eines Termins erklärt sich der Patient/die Patientin mit diesen AGB einverstanden.
Maßgeblich für alle Terminvereinbarungen sind ausschließlich die auf dieser Website veröffentlichten Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Abweichende Angaben, insbesondere in externen Buchungssystemen oder automatisierten E-Mails, sind unverbindlich und werden durch diese Regelung ersetzt.
2. Terminvereinbarung
Termine für Beratungen, Diagnostik (insbesondere Blutanalysen) und Behandlungen erfolgen ausschließlich nach vorheriger Vereinbarung – über das Buchungssystem auf www.praevention-scheuermann.de
Maßgeblich für alle Terminvereinbarungen sind ausschließlich die auf dieser Website veröffentlichten Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Abweichende Angaben, insbesondere in externen Buchungssystemen oder automatisierten E-Mails, sind unverbindlich und werden durch diese Regelung ersetzt.
3. Leistungsumfang
Alle Leistungen, einschließlich Blutabnahme, Analyse und Diagnose erfolgen ausschließlich vor Ort in der Praxis. Eine Fernbehandlung im Sinne des deutschen ärztlichen Berufsrechts findet nicht statt. Termine können ausschließlich online gebucht werden. Die Emailadresse praxis@praevention-scheuermann.de gilt ausschließlich für organisatorische Zwecke. und ersetzt keine ärztliche Untersuchung.
4. Honorar und Zahlungsmodalitäten
Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) sowie nach den aktuellen Tarifen der Praxis. Das Honorar ist direkt im Anschluss an die erbrachte Leistung am ersten Behandlungstag – bar oder elektronisch (EC-/Kreditkarte) zu begleichen. Privatärztliche Leistungen sind vom Patienten ggf. bei der privaten Krankenversicherung oder Zusatzversicherung selbst geltend zu machen.
5. Stornierungen / Nichterscheinen
Termine können bis 10 Tage vor dem vereinbarten Termin kostenfrei abgesagt werden. Bei kurzfristiger Absage, ohne triftigen Grund wird eine Stornopauschale in Höhe von 50% in Rechnung gestellt. Bei Absagen ab 24 Stunden vor Termin ohne triftigen Grund, oder nicht Erscheinen wird der Betrag zu 100% in Rechnung gestellt.
Eine Terminverschiebung nach Ablauf der Frist wird ausdrücklich wie eine Absage behandelt, da die ursprünglich für Sie reservierte Zeit in der Regel nicht kurzfristig neu vergeben werden kann.
Für die Berechnung der Stornofrist ist ausschließlich der ursprünglich vereinbarte Termin maßgeblich.
Eine Verschiebung des Termins führt nicht zu einer neuen Frist.
§ Kulanzregelung
Eine einmalige kulante Verschiebung oder Absage kann im Einzelfall erfolgen.
Ein Anspruch hierauf besteht nicht.
Bei erneuter kurzfristiger Absage oder Verschiebung – auch im Zusammenhang mit einem zuvor kulant verschobenen Termin, wird das Ausfallhonorar gemäß dieser Regelung berechnet.
§ Anrechnung bei Verschiebung
Erfolgt eine Terminverschiebung innerhalb der Stornofrist, bleibt der Anspruch auf das Ausfallhonorar bestehen.
Dieses kann nach Ermessen der Praxis auf einen neu vereinbarten Termin angerechnet werden.
Wird ein Termin innerhalb der Stornofrist verschoben und der neu vereinbarte Termin anschließend abgesagt oder erneut verschoben, bleibt die ursprüngliche Terminvereinbarung für die Anwendung der Ausfallregelung maßgeblich
§ Ausnahmen
In begründeten Einzelfällen (z. B. akute Erkrankung oder unvorhersehbare Notfälle) kann von der Berechnung eines Ausfallhonorars abgesehen werden.
Die Entscheidung hierüber liegt im Ermessen der Praxis.
Sie erhalten direkt nach Buchung einen ausführlichen Fragebogen, den Sie bitte mindestens 3 Tage vor Termin vollständig ausgefüllt zurück an praxis@praevention-scheuermann.de zurücksenden. Dieser dient zur individuellen Vorbereitung auf Ihren Termin. Bei nicht Erhalt Ihres Fragebogens behalten wir uns vor den Termin nicht freizuhalten und eine Ausfallgebühr von 100% des Betrages zu verlangen.
6. Datenschutz
Die Praxis Stefanie Scheuermann erhebt, verarbeitet und speichert personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der ärztlichen Tätigkeit und gemäß den Bestimmungen der DSGVO sowie der ärztlichen Berufsordnung. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt ausschließlich auf gesetzlicher Grundlage oder mit ausdrücklicher Zustimmung des Patienten. Der Patient erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten im Rahmen der ärztlichen Tätigkeit gespeichert und verarbeitet werden. Alle Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich auf der Homepage www.praevention-scheuermann.de. Zusätzlich wird eine separate Einwilligungserklärung zur Datenverarbeitung abgeschlossen.
7. Haftung
Die medizinische Beratung und Behandlung erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen gemäß dem aktuellen Stand der Wissenschaft und ärztlichen Sorgfaltspflichten. Ein bestimmter Heilungserfolg wird nicht geschuldet. Für Schäden, die durch unvollständige oder falsche Angaben des Patienten entstehen, wird keine Haftung übernommen. Die Praxis verfügt über eine Berufshaftpflichtversicherung. Ansprüche des Patienten sind der Höhe nach auf die Deckungssumme der Versicherung begrenzt. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen. Für Schäden durch unvermeidbare oder außerhalb des Einflussbereichs der Praxis liegende Umstände (z. B. Ausfall von Terminen durch Krankheit, technische Störungen, höhere Gewalt) wird – soweit gesetzlich zulässig – keine Haftung übernommen.
8. Schlussbestimmungen
Für sämtliche aus dem Rechtsverhältnis zwischen der Praxis und dem Patienten resultierenden Streitigkeiten gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Nürnberg. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ungültig oder nichtig sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen in vollem Umfang bestehen. Die ungültige Bestimmung wird durch eine Regelung ersetzt, die dem Vertragszweck am nächsten kommt. Abweichende Regelungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden. Dies gilt insbesondere auch für das Abgehen vom Schriftformerfordernis.

